Rechtsprechung
LG Berlin, 03.02.2005 - 17 O 223/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Reparaturbeginn vor Weisungseinholung der Vollkaskoversicherung
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.04.1993 - IV ZR 33/92
Versicherungsschutz bei vorsätzlicher Schädigung durch volljährige …
Auszug aus LG Berlin, 03.02.2005 - 17 O 223/04
Auf die sogenannte Relevanzrechtsprechung des BGH kommt es hier nicht an, weil diese voraussetzt, dass die Obliegenheitsverletzung letztlich folgenlos geblieben ist, was die Klägerin darzulegen und zu beweisen hätte (vgl. BGH, NJW-RR 1993 S. 1049 = VersR 1993 S. 830).
- AG Lichtenfels, 22.07.2010 - 1 C 115/10
Kfz-Kaskoversicherung: Leistungsfreiheit wegen Verletzung der Obliegenheit zur …
Voraussetzung ist dabei jedoch, dass dem Versicherer bereits in dieser Schadensanzeige die Beschädigung des Fahrzeuges so genau mitgeteilt wird, dass sich dieser ein genaues Bild vom Schadensumfang und den für ihn zu erwartenden Kosten machen kann (vgl. LG Berlin, Urteil vom 03.02.2005, 17 O 223/04).